Domizilierung
Wir bieten Ihrer Firma eine rechtliche Heimat
Im Rahmen des Domilizierungsservices stellen wir unseren Kanzleisitz als offizielle Adresse für Behördenpost, Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Personen zur Verfügung und nehmen auch Telefonate für unsere Kunden entgegen. Wir leiten Post, elektronischen Schriftwechsel sowie telefonisch entgegengenommene Informationen und Anfragen an die von unseren Mandanten gewünschten Empfänger weiter.
Diesen Service bieten wir nur Mandanten, die im Aufbau ihrer Geschäftstätigkeit sind und mit denen wir in einem über die bloße Domizilierung hinausgehenden Beratungsverhältnis stehen. Damit richten wir uns insbesondere an ausländische Unternehmen, die im Inland Tochterunternehmen oder Betriebsstätten errichten und vorübergehend oder dauerhaft aus unterschiedlichen Erwägungen keinen eigenen Verwaltungssitz bzw. keine eigene Geschäftsanschrift für Verwaltungstätigkeiten in Deutschland begründen möchten.
Wir vermieten weder Geschäftsräume noch überlassen wir unser Personal an unsere Kunden. In begrenztem Umfang lagern wir für unsere Kunden Akten ein.
Infos zum Thema Steuern
- Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
- Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
- Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz: Stellungnahme abgeben
- Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen