Lohnbuchhaltung
Löhne und Gehälter sind People-Business
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung besteht aus vielen einzelnen Bausteinen wie Vergütungsregelungen, vermögenswirksame Leistungen, Aktienoptionen, Sozialversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Berufsgenossenschaften. Sie muss zeitgerecht erfolgen und inhaltlich korrekt sein. Deshalb sind die stetigen Neuerungen zu den lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben zu beachten.
Ihr Nutzen
Eine zuverlässige verständliche Lohn- und Gehaltsabrechnung ist eine Grundvoraussetzung für zufriedene Mitarbeiter, erfüllt die Datenschutzauflagen und stellt Informationen für das Management bereit. Sie vermeidet Nachzahlungsrisiken bei Sozialabgaben und Steuern.
Unsere Leistungen im Lohn- und Gehaltsbereich können auf firmen-, personen- und branchenspezifische Besonderheiten angepasst werden. Auf Wunsch bieten wir auch angrenzende Dienstleistungen wie Zahlungsverkehr und Reisekostenabrechnung an.
Für viele Unternehmen ist es nicht rentabel, eine eigene Gehaltsabteilung einzurichten und das erforderliche Fachwissen verfügbar und aktuell zu halten.
Infos zum Thema Steuern
- Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
- Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
- Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz: Stellungnahme abgeben
- Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen