Wirtschaftsprüfung
Die prüferische Tätigkeit ist eine unserer Kernkompetenzen, die der Gesetzgeber auch in weiten Teilen als Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ausgestaltet hat. Wir bieten Ihnen insbesondere
- Prüfung bzw. Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster Rechtsform und Größe (z.B. GmbH, AG, KG) nach HGB und IFRS;
- Prüfung bzw. Erstellung von Konzernabschlüssen;
- Sonderprüfungen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung, Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung, Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen / Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung);
- Prospektbeurteilungen von öffentlich angebotenen Kapitalanlagen nach IDW S4;
- Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf;
- Due Diligence (Tax and Accounting).
Infos zum Thema Steuern
- Anwendung neuer BFH-Entscheidungen
- Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
- Referentenentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz: Stellungnahme abgeben
- Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen